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RES Wirtschaftstreuhandgesellschaft.m.b.H.

Sie sind selbständig ? Wir sind Steuerberater !

Individuelle und persönliche Beratung stehen bei uns an erster Stelle. Von der laufenden Buchhaltung und Personalverrechnung bis zur betriebswirtschaftlichen Beratung bieten wir alles (und noch viel mehr) aus kompetenter Hand. Wir erstellen Ihre Bilanzen und Steuererklärungen. Wir vertreten Sie gegenüber allen Abgabenbehörden. Wir unterstützen Sie bei betriebswirtschaftlicher Planung und Umsetzung. Nutzen Sie unsere Erfahrung um IHRE Kapazitäten vermehrt in IHREM Unternehmen einsetzen zu können.

Zufriedene Klienten sind unser Kapital !

 

AKTUELLE MELDUNGEN

Rundschreiben 06-2011

Rundschreiben 6-2011

 

Rundschreiben 5-2011

Unser neues Rundschreiben 05-2011 finden sie hier.

 

Rundschreiben 04-2011

Unser neues Rundschreiben 04-2011 finden sie hier.

 

Vermögenszuwachssteuer

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2011 wurde nur die Abzugsverpflichtung auf den 30.4.2012 verschoben. Wertzuwächse aus Forderungswertpapieren, die ab dem 1.10.2011 angeschafft werden, fallen bereits unter das neue Steuerregime.
Wie schon für Aktien zum 1.1.2011 kann durch Anschaffung von Anleihen vor dem 1.10.2011 noch das alte Besteuerungsregime genutzt werden. Realisierte Wertsteigerung sind für diese Anleihen weiterhin nur innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist steuerhängig; die auf diese Anleihen entfallenden Stückzinsen unterliegen beim Einkauf ebenfalls noch der bisherigen Regelung und führen daher zu einer KESt-Gutschrift. (Quelle: VWT)
 

Steuer Tips

Pauschale Reisekostenersätze bei freien Dienstnehmern wieder sozialversicherungsfrei

Aufgrund des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2006 (SVÄG 2006) können pauschale Reisekos-tenvergütungen für freie Dienstnehmer (unter denselben Voraussetzungen wie für „echte“ Dienstnehmer) rückwirkend für Beitragszeiträume ab 1.5.2005 beitragsfrei behandelt werden. Die Gesetzesände-rung ist eine Reaktion auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH), der diese Reisekoste-nersätze bei freien Dienstnehmern als beitragspflichtig eingestuft hat. Laut Mitteilung der NÖGKK kann für Beitragszeiträume ab 1.5.2005, in denen Reisekostenvergütungen beitragspflichtig abgerechnet wur-den, eine Aufrollung durchgeführt werden. Dabei sind auch die entsprechenden Lohnzettel zu korrigieren und noch einmal an die jeweils zuständige Gebietskrankenkasse zu übermitteln.

 
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